Nachfolgend finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Paulas kleine Arche.
- Paulas kleine Arche übernimmt entsprechend schriftlicher Vertragsabsprache die aufgeführten Pflegeleistungen für den festgelegten Zeitraum.
- Zeitangaben, Umfang, Art und Kosten der zu erbringenden Leistungen sind im Vertrag festgelegt.
- Der Tierhalter stellt alle notwendigen Mittel zur Ausführung der Tier- und Hausbetreuung bereit. Das heißt im Folgende: Schlüssel, Medikamente (bei Bedarf), Hundeleinen/Steuermarke, Impfpass, Pflanzendünger, Streu und Müllbeutel, Futter, Spielutensilien. Sollte ein Mehraufwand eintreten, z.B. durch unvorhergesehene Ereignisse, wie zusätzliches Futter oder Pflegemittel ist dieser vom Auftraggeber zu tragen.
- Wenn keine Versicherung für das Tier besteht, haftet alleine der Tierhalter bei eventuell entstandenen Schäden an Wohnung/Haus oder Inventar, welche durch das Tier in Abwesenheit verursacht werden. Hunde müssen eine Hundehaftpflichtversicherung haben! Beim „Gassi – Geh“ Service werden Hunde auf Wunsch des Tierhalters während der gesamten Zeit an der Leine geführt. Paulas kleine Arche verpflichtet sich, die anvertrauten Räume nur mit größter Sorgfalt zu begehen und auf Erhalt des Inventars, Hausrates, Gebäudes und der Pflanzen zu achten. Paulas kleine Arche ist berechtigt, bei Gefahr für Hab und Gut die Polizei, Feuerwehr oder Handwerker (Einbruch, Brand, Rohrbruch…) einzuschalten.
- Paulas kleine Arche kann im Falle von Krankheit oder Notfall eine andere Betreuungsperson, als die, die Sie zum Schnupper-Termin kennengelernt haben, mit der Betreuung des Tieres beauftragen.
- Paulas kleine Arche übernimmt keine Haftung für eventuelles Versterben des Tieres. Bei älteren oder kranken Tieren, ist mir unbedingt mitzuteilen, was im Falle des Todes mit dem Tier geschehen soll. Alle dadurch entstehenden Kosten (Tierarzt, Tierbestatter) übernimmt der Tierbesitzer. Sollte sich das zu betreuende Tier in der Betreuungszeit verletzen oder erkranken und der Tierarzt rät zum Einschläfern des Tieres, so ist Paulas kleine Arche berechtigt, das Tier einschläfern zu lassen, falls der Tierhalter nicht erreichbar sein sollte.
- Paulas kleine Arche respektiert Ihre Privat- und Persönlichkeitssphäre. Daher werden bei der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten. Persönliche Daten werden nur dann gespeichert, wenn Sie mir diese von sich aus im Rahmen eines Auftrages angeben. Übergebene Schlüssel werden sorgfältig aufbewahrt und nicht an Dritte weitergegeben. Paulas kleine Arche nutzt Ihre Daten ausschließlich zu Zwecken der Kundenverwaltung. Ihre Daten werden nur im Notfall an der zuständigen Behörde (Polizei…) oder an den behandelnden Tierarzt weitergegeben.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Gebäude/Räume oder Anlagen an Paulas kleine Arche in einem einwandfreien Zustand zu übergeben. Wertsachen, Schmuck und Bargeld müssen verschlossen und unzugänglich aufbewahrt werden. Nach der Rückkehr des Tierhalters verpflichtet er sich innerhalb von 24 Stunden mit Paulas kleine Arche in Kontakt zu treten.
- Paulas kleine Arche haftet nicht für die vom Auftraggeber falsch oder unvollständig gemachten Angaben und die daraus resultierenden Folgen. Im Falle eines materiellen Schadens von Eigentum des Kunden, der nachweisbar von mir verursacht worden ist, wird dieser Schaden von der entsprechenden Betriebshaftpflicht reguliert. Eine Haftung wird jedoch nur für unter Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit entstandenen Schäden übernommen. Für den Verlust der erhaltenen Schlüssel kommt Paulas kleine Arche auf. Ebenso für notwendige Schloss-Ersatzkosten. Sollte eine Schlüsselübergabe nicht persönlich erfolgen (z.B. bei Einwurf des Schlüssels durch den Auftraggeber in den Briefkasten), entfällt jegliche Haftung. Eine Haftung für Beschädigungen, die aufgrund von Verschleißerscheinungen an den Tieranlagen und Arbeitsutensilien eintreten, ist ausgeschlossen. Paulas kleine Arche haftet nicht bei unvorhersehbaren und außergewöhnlichen Ereignissen, wie z.B. Stromausfall.
- Paulas kleine Arche ist berechtigt, eine Anzahlung von 30% zu verlangen, die vor Beginn des 1. Betreuungstages zur Zahlung fällig ist. Offene Rechnungsbeträge zur Tierbetreuung sind am Ende des Betreuungszeitraumes bei Übergabe des Schlüssels und nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Die Zahlung erfolgt in Bar.
- Sollte der bestehende Vertrag Ihrerseits aufgelöst werden, so wird das Kennenlerngespräch und der 1. Tag der Betreuung von Paulas kleine Arche in Rechnung gestellt.